FSK bedeutet "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft".
Im Zentrum stehen hier Altersfreigabeprüfungen für Filme nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Das Jugendschutzgesetz schreibt auch vor, dass jeder Werbefilm und jeder Trailer auf "seine mögliche
beeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche hin überprüft werden muss und kein Produkt des
Vorprogramms eine höhere Alterskennzeichnung haben darf, als der Hauptfilm".
Die bundesdeutsche FSK vergibt folgende Freigaben:
- "o.A." - "ohne Altersbeschränkung",
- "ab 6 Jahre"
- "ab 12 Jahre" (auch freigegeben für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)
- "ab 16 Jahre"
- "k.J." - "keine Jugendfreigabe"
Als Kinobetreiber tragen wir hier eine große Verantwortung, die wir sehr ernst nehmen!